Verein

Mitgliedschaft                   Aufnahmeformular                                   
 

A    Auszug aus der Satzung des TTC Witzighausen
§ 3:  Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den geschäftsführenden Vorstand des Vereins oder die Leiter der Abteilungen zu richten ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mit der Zustimmung verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge des/der Minderjährigen. 

3. Wenn besondere Gründe vorliegen, kann der Vereinsausschuss Aufnahmeanträge ablehnen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Grtünde für die Ablehnung mitzuteilen.

 

 § 5:  Mitgliedsbeiträge

1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Aufnahmegebühren oder Umlagen zur Finanzierung besondererer Vorhaben festgesetzt werden.
2. Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen, Aufnahmegebühren und Umlagen werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Der Vereinsausschuss kann in geeigneten Fällen Beiträge, Gebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. 

 

§ 4: Verlust der Mitgliedschaft (nur Abs. 2)

2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand. Bei Minderjährigen kann die Austrittserklärung nur durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Der Austritt kann nur zum Ende eines  Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Küdigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist.


B   Beitragssätze 
                                         

Kategorie

Beitrag/Jahr

Erwachsene, aktiv, ab 18 Jahre

50 €

Jugendliche 14 bis 17 Jahre

25 €

Kinder bis 13 Jahre

25 €

Ehepaare ohne Kinder

70 €

Ehepaare mit Kinder bis 17 Jahre

75€

Erwachsene, passiv

25 €

Senioren ab 65 Jahre

25€

Ehrenmitglied

beitragsfrei